Schwerpunkte

  • Dyskalkulie
  • Legasthenie
  • Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
  • Rechenschwäche

Zeige deinem Kind, was es schon kann – und es bekommt Flügel!

Fördermöglichkeiten

1. Finanzämter

Die Kosten für ein Legasthenie-bzw. Dyslalkulietraining sind in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Dafür muss vor Trainingsbeginn ein Attest vom Amtsarzt oder Vertrauensarzt erstellt werden, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen.

2. Sozialämter

Bei Empfängern von Sozialhilfe (z.B. Hartz IV oder Wohngeld) kann ein „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ gestellt werden. In diesem Fall übernimmt das KreisJobCenter die Kosten.
Die Schule muss für diesen Antrag eine Bestätigung über den Lernförderbedarf ausstellen.
Den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ können Sie im Internet herunterladen.

3. Jugendämter

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein Gutachten vom Kinder- oder Jugendpsychiater. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das Kind auf Grund seiner Legasthenie oder Dyskalkulie psychische Probleme hat.